Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz 

Hintergrund und Ziele:  

Die Psychotherapie dient der Feststellung, Heilung oder Linderung von psychischen Störungen mit Krankheitswert mit psychologischen Methoden. Die Anzahl der Menschen in Deutschland, die unter behandlungsbedürftigen psychischen Störungen leiden, ist dabei in den letzten Jahren gestiegen.

Im Rahmen einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz möchte ich Sie mit Hilfe der gestalttherapeutischen Methoden dabei unterstützen, bewusster zu leben, sich selbst besser wahrzunehmen und in einem besseren Kontakt mit sich selbst und ihrer Umwelt zu leben. 

Therapeutische Arbeitsschwerpunkte:  

  • Allgemeine Unruhe, Stress, Burnout, Depressionen
  • Ängste und Zwänge
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Anpassungsstörungen
  • Lebenskrisen und Umbrüche
  • Störungen des Selbstwertgefühls
  • Verlust, Trauer, Einsamkeit

Leistungen: 

  • Kostenloses Vorgespräch in der Praxis, per Telefon oder Videokonferenz (50 Minuten)
  • Einleitende Anamnese und Diagnostik
  • Einzelstunden (50 Minuten) und Doppelstunden (100 Minuten) sind möglich
  • je nach Bedarf und Absprache sind 20-50 Einzelstunden für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz angedacht

Kosten: 

  • 90 Euro für eine Psychotherapiestunde (50 Minuten)